Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung: Unterstützung des Ministeriums bei der Beprobung von Wassergeflügel

Liebe Jagdfreunde,

uns hat über den LJV folgende Anfrage des MUEEF errreicht (Auszug).

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 1 der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung - WvGeflpestMonV) führen die Länder jährlich in den Monaten September bis Januar des Folgejahres ein Monitoring zur Untersuchung von Wildvögeln, insbesondere von Arten aus der Ordnung Gänsevögel, auf die in § 1 Abs. 1 Nummer 1 und 3 der Geflügelpest-Verordnung bezeichneten Viren durch. Für das Land Rheinland-Pfalz sind nach der Anlage 2 zu § 1 Abs. 3 der WvGeflpestMonV mindestens 60 Proben in der Saison September 2017 bis Januar 2018 zu entnehmen.

Ich wäre in diesem Zusammenhang sehr dankbar, wenn der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. dem Referat 421 (Tiergesundheit und Tierseuchen) des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) vier Jäger benennen könnte, die bereit wären, jeweils mindestens 15 Proben (Rachen-Kloaken-Tupfer Proben) bei der Jagd auf Wassergeflügel, die demnächst durchgeführt werden, zu entnehmen.

Wenn Sie die Probennahme unterstützen möchten, dann wenden Sie sich bitte umgehend und direkt an Herrn Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.