Wildschwein-Jagd: Obere Jagdbehörde erlaubt „kleine Kugel“

Eine neue Allgemeinverfügung erleichtert die Jagd auf Wildschweine. Ab sofort dürfen Jäger mit Geschossen ab einem Kaliber von „.22 Hornet“ auf gestreifte Frischlinge Jagd machen. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung.

(Gensingen, 03. Juli 2018)  „Zahlenmäßig stellen Frischlinge den größten Anteil einer Wildschweinpopulation dar. Aus diesem Grund hat die Jagd auf diese Altersklasse höchste Priorität“, erklärt LJV-Präsident Mahr. „Der LJV begrüßt daher die Entscheidung der oberen Jagdbehörde ausdrücklich – zumal sie einer Forderung aus unserem Positionspapier zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) folgt“; so Mahr. Frischlinge besitzen bis zum vierten Lebensmonat gelb-weiße Längstreifen auf ihrer Schwarte, wie Jäger das Fell der Wildschweine nennen.

Geschosse, die einen Durchmesser von weniger als 6,5 mm und eine Auftreffenergie von weniger als 2.000 Joule auf 100 m erreichen, werden allgemein als „kleine Kugel“ bezeichnet. Prinzipiell ist die Jagd auf Wildschweine, Rot-, Dam- oder Muffelwild mit solchen Kalibern nicht zugelassen. Die „kleine Kugel“ wird in der Regel bei der Jagd auf Beutegreifer eingesetzt. Die neue Allgemeinverfügung weitet nun deren Einsatz auf gestreifte Frischlinge aus. „Jägerinnen und Jäger, die in bestimmten jagdlichen Situationen eine Waffe mit solch einem Kaliber führen, müssen nicht mehr die Gelegenheit verstreichen lassen, Frischlinge dieser Altersklasse zu erlegen“, sagt LJV-Präsident Mahr. „Es gilt, jede Chance zu nutzen, um den Wildschweinbestand in Rheinland-Pfalz zu senken.“

Die Erlaubnis, die „kleine Kugel“ bei der Frischlingsjagd zu verwenden, ist vor dem Hintergrund eines drohenden Ausbruchs der ASP zu betrachten. Auch wenn für die Einschleppung dieser Seuche allein der Mensch verantwortlich wäre, begünstigen hohe Wildschweinbestände deren Ausbreitung. Um bei Seuchenausbruch eine schnelle Ausbreitung der ASP zu verhindern, setzt sich die rheinland-pfälzische Jägerschaft mit hohen Engagement und mitunter hohen Kosten für die Senkung der Schwarzwildpopulationen ein. Der LJV stellte im März 2018 ein Positionspapier zur Bekämpfung der ASP vor. Darin stellt der LJV Forderungen zur Unterstützung der Jägerschaft bei der Wildschweinjagd an Landesregierung, Behörden und Interessensverbänden. Unter anderem fordert der Verband die Übernahme oder den Ausgleich der Gebühren für die Trichinenuntersuchung und die Fleischbeschau für alle erlegten Wildschweine, Unterstützung bei der Verkehrssicherung während Bewegungsjagden, Unterstützung bei der Wildbretvermarktung und die Schaffung von Bejagungsschneisen durch die Landwirte.