Anträge auf Beleihung zur Trichinenprobennahme durch Jäger

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügten Vordruck können die Jäger den „Antrag auf Beleihung“ zur Trichinenprobenahme stellen. Der Vordruck ist auch ab sofort auf unserer Homepage eingestellt und kann heruntergeladen werden. Die eingehenden Anträge werden zeitnah bearbeitet und die Beleihung vorgenommen. Mit der Beleihung wird  ein gesondertes Merkblatt zum Procedere versandt. Wir weisen darauf hin, dass ohne Beleihung eine Trichinenprobenahme durch die Jäger nicht statthaft ist. Die Wildursprungscheine und  die Wildmarken können ab sofort bei uns kostenlos bezogen werden. Wir werden die Inbetriebnahme und Standplätze der neuen Trichinenprobensammelstellen rechtzeitig bekannt geben.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Erhard Bierbrauer

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