Hinweis der Kreisverwaltung Neuwied !

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf diesem Wege auf nachfolgende jagdrechtliche Regelung hinweisen:

Im konkreten Fall ging es darum, einen kranken Fuchs zu erlegen, der sich in einem befriedeten Bezirk aufhielt.

Gem. § 35 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 und 2 LJG ist die Wildfolge in befriedete Bezirke zum Erlegen schwer kranken Wildes zulässig und geboten. Einer gesonderten Erlaubnis der Jagdbehörde bedarf es hierfür nicht. Für den Fall der Bejagung innerhalb eines befriedeten Bezirks, weisen wir jedoch ausdrücklich auf die Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen und den Schutz der Rechte Dritter hin. Zudem ist vor einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk mit dem Grundeigentümer oder der nutzungsberechtigten Person Rücksprache zu halten.

Das Veterinäramt in unserem Hause weist bezüglich kranken Wildes besonders auf das Tollwutmonitoring hin. Demnach sind die Jagdausübungsberechtigten gem. § 3a S. 2 Tollwut-VO dazu verpflichtet, alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke abgekommene, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären unverzüglich dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz (LUA) zuzuleiten.

Mit dem Tier sind die entsprechenden Angaben auf dem Probenbegleitschein mitzuteilen. Den Probenbegleitschein finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Neuwied : http://www.kreis-neuwied.de /  Online-Dienste /  Formulare / in der Rubrik „Veterinärwesen" oder „Waffen und Jagd". oder hier!

Bei Bedarf kann Ihnen natürlich auch ein Formular übersandt werden.

Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden. Der Jagdausübungsberechtigte erhält für jedes anerkannte Indikatortier eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50,- €.

Sofern Ihrerseits ein Tier zum LUA eingesandt wird, informieren Sie bitte kurz das Veterinäramt der Kreisverwaltung Neuwied (Fr. Dr. Mauel, 02631/803-438, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) über die Einsendung. Sollte Ihrerseits der Verdacht einer anderen Krankheit, z.B. der Fuchsräude, bestehen, ist dies auf dem Probenbegleitschein zu vermerken.