Kreisverwaltung

Die Kreisverwaltung Neuwied informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügten Vordruck können die Jäger den „Antrag auf Beleihung“ zur Trichinenprobenahme stellen. Der Vordruck ist auch ab sofort auf unserer Homepage eingestellt und kann heruntergeladen werden. Die eingehenden Anträge werden zeitnah bearbeitet und die Beleihung vorgenommen. Mit der Beleihung wird  ein gesondertes Merkblatt zum Procedere versandt. Wir weisen darauf hin, dass ohne Beleihung eine Trichinenprobenahme durch die Jäger nicht statthaft ist. Die Wildursprungscheine und  die Wildmarken können ab sofort bei uns kostenlos bezogen werden. Wir werden die Inbetriebnahme und Standplätze der neuen Trichinenprobensammelstellen rechtzeitig bekannt geben.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Erhard Bierbrauer

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Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie erneut über das Vorgehen bei der Entnahme und Versendung von Trichinenproben informieren.

  1. Es ist eine ausreichend große Probe, mind. 20 gr., wenn möglich aus dem Vorderlauf zu entnehmen.
  2. Jede Probe ist einzeln zu verpacken.
  3. Der Wildursprungsschein ist leserlich und vollständig auszufüllen.
  4. Die Proben sollen bis zur Übergabe an uns gekühlt aufbewahrt werden.
  5. Eine Probenahme durch den Jäger ist bis dato noch nicht möglich.

Eine Mitteilung von uns wird an die Jäger weitergegeben.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Erhard Bierbrauer

Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium in Mainz kann die Kreisverwaltung die Beschränkungen des KSP-gefährdeten Bezirks in Bezug auf die Verwertung des Schwarzwildes ab sofort aufheben.

Hier das offizielle Schreiben der Kreisverwaltung zum Download.

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