Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen

im Hinblick auf die sich aus Osteuropa nähernde Afrikanische Schweinepest und die zum Teil sehr hohen Schwarzwildbestände hat die obere Jagdbehörde entschieden, die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen (z. B. Taschenlampen) per Allgemeinverfügung zuzulassen. Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Staatsanzeiger erfolgte gestern, sodass sie heute wirksam wird.

Zu beachten ist, dass die Verbindung einer künstlichen Lichtquellen mit der Schusswaffe nach wie vor verboten bleibt.

Der Auszug aus dem Staatsanzeiger RLP Nr. 32, Seite 856, vom 28. August 2017 kann hier heruntergeladen werden.