Konzeption zur Unterstützung der „Fellwechsel GmbH“

Was ist die Fellwechsel GmbH?

Die Fellwechsel GmbH ist ein vom DJV und LJV Baden-Württemberg gegründetes Unternehmen, das sich die sinnvolle Nutzung natürlicher Ressourcen – hier: Felle – als vorrangiges Ziel gesetzt hat.

Mit diesem völlig neuen Ansatz sollen auch und vor allem die Prädatorenbejagung und damit der Schutz des Niederwildes und anderer Arten gefördert werden. Derzeit wird in Rastatt (Baden-Württemberg) eine Abbalgstation errichtet, die spätestens ab Herbst 2017 von der Fellwechsel GmbH betrieben wird.

Wie funktioniert das Fellwechsel-Konzept?

Die Jägerinnen und Jäger erlegen in der Zeit der Balgreife (Mitte November bis Mitte Februar) – möglichst mit Schrotschuss, mittels Fangjagd oder mit balgschonendem Kaliber – Füchse, Marderhunde Waschbären, Marder, Minke, Bisame und Nutrias. Die erlegten Tierkörper werden möglichst platzsparend in Müllsäcke verpackt und zusammen mit zwei ausgefüllten Abgabeformularen
(Anlage) an die nächstgelegene Sammelstation geliefert, wo sich eine geeignete Tiefkühlmöglichkeit befindet. Die zwei Abgabeformulare werden jeweils in Plastiktüten gesteckt; ein Formular wird außen am Müllsack befestigt und das Zweite am Tierkörper (falls die Beschriftung am Müllsack verloren geht). Klar sollte sein, dass Stücke mit Großkaliber-Ein-/Ausschuss meist nicht und verhitzte
oder verluderte Stücke generell nicht verwertbar sind. 

Sobald in der Sammelstation mindestens 15 Tierkörper zusammengekommen sind, setzt sich die für die Station verantwortliche Person mit der LJVGeschäftsstelle (Tel. 06727-89440, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder direkt mit der Fellwechsel GmbH (Tel. 0176-77058347, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in Verbindung und vereinbart die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Weiterleitung an bzw. die Abholung durch die Fellwechsel GmbH. Wenn bekannt ist, dass größere Strecken anfallen (z. B. im Rahmen von „Fuchswochen“), sollte eine möglichst frühzeitige Information an die Fellwechsel GmbH erfolgen. 

Die Fellwechsel GmbH geht davon aus, dass die Jägerschaft die Tierkörper im ersten Betriebsjahr 2017/18 kostenlos abliefert. Mit dieser Form der „Anschubfinanzierung“ sehen sich die Gesellschafter in der Lage, die Fellwechsel GmbH möglichst schon von Beginn an wirtschaftlich betreiben zu können. Mittelfristig ist geplant, den anliefernden Jägerinnen und Jägern Geld für die abgelieferten Tierkörper zu zahlen. Die Höhe der Zahlung hängt dann u. a. von einer durchzuführenden Qualitätsbeurteilung ab.

Die angelieferten Tierkörper werden in der Fellwechsel GmbH abgebalgt, die Felle geprüft und mit einer ID-Nummer versehen. Die Gerbung erfolgt in deutschen Fachbetrieben. Die gegerbten Felle werden dann an Weiterverarbeiter verkauft und von Kürschnern und Modedesignern für die Herstellung von Bekleidung und Accessoires genutzt. 

Weitergehende Informationen finden Interessierte unter www.fellwechsel.org

Wie können der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz und seine Untergliederungen die Initiative unterstützen?

In der LJV-Geschäftsstelle stehen zwei Tiefkühltruhen mit insgesamt 500 l Fassungsvermögen zur Verfügung. Dies allein wird nicht ausreichend sein – u. a. weil die weite Anfahrt für Jägerinnen und Jäger aus den nördlichen und südlichen Landesteilen kaum zumutbar ist. Deshalb sind wir dringend auf die Unterstützung durch die Kreisgruppen angewiesen. Erfreulicherweise haben bereits
einige Kreisgruppen die Initiative ergriffen und Sammelstationen eingerichtet. Je mehr Kreisgruppen mitmachen, desto schneller wird diese sinnvolle und imagefördernde Initiative erfolgreich sein – und nebenbei werden die Prädatorenbejagung und damit der Artenschutz gefördert. 

Um den Kreisgruppen, die noch nicht aktiv geworden sind, die Einrichtung einer Sammelstation zu erleichtern, wird der LJV die Anschaffung einer mindestens 250 l fassenden Tiefkühltruhe mit 100 % der dafür nachweislich anfallenden Kosten – maximal 500,- € pro Kreisgruppe – fördern. Somit obliegen den unterstützenden Kreisgruppen „lediglich“ die Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit, die Betreuung der Sammelstation durch eine verantwortliche Person sowie die Übernahme der Stromkosten für den Betrieb der Tiefkühltruhe. 

Anträge zur Kostenübernahme (Anlage) sind bis spätestens 31. Oktober 2017 an die LJV-Geschäftsstelle (Postfach27, 55453 Gensingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax:
06727-894422) zu richten. Für Rückfragen steht die LJV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Download Fellwechsel Zuschussantrag

Download fellwechsel Abgabeformular