Landesjagdverband nimmt zur Kampagne „Kämpf mit!“ der LJV-Kreisgruppe Ahrweiler Stellung

Pressemitteilung (26.06.2013)

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) – vertreten durch das LJV-Präsidium – nimmt zur Initiative „www.Jagd-AW-Kämpf-mit.de" der LJV-Kreisgruppe Ahrweiler sowie zur Pressemeldung der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Ulrike Höfken vom 4. Juni 2013 wie folgt Stellung:

  • Die LJV-Kreisgruppe Ahrweiler und viele Jägerinnen und Jäger in der Region zeichnen sich durch ein besonderes Engagement für die Jagd, aktive Öffentlichkeitsarbeit und ideenreiche Initiativen zur Durchsetzung überwiegend lokaler Interessen aus. Der LJV be-grüßt ausdrücklich, die Bereitschaft von Kreisgruppen und Mitgliedern, sich öffentlich und kritisch zu äußern und tritt für Meinungsfreiheit – auch gegenüber abweichenden Positi-onen zur Jagdpolitik von Landesregierung und LJV-Präsidium – ein.

  • Will man die Akzeptanz und Auseinandersetzung mit kritischen Positionen und Verände-rungen erreichen, muss eine fachlich stimmige und glaubwürdige Argumentation vorlie-gen, die auch Antworten auf Gegenargumente gibt. Deshalb muss in der Agenda der Kreisgruppe Ahrweiler und insbesondere in der Zielsetzung der Jagenden in wildreichen Pachtrevieren die Anpassung des Rotwildbestandes an die vorhandene Lebensraumka-pazität sowie eine biologisch sinnvolle Alters- und Geschlechterstruktur ganz oben stehen. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die in Verantwortung der Jägerschaft und in der Region selbst formulierten Ziele trotz vorliegender Konzepte und Handlungs-empfehlungen insbesondere in den Hauptvorkommensgebieten des Rotwildes im Raum Ahrweiler bisher in keiner Weise erreicht wurden. Aber auch die staatlichen, forstfiskali-schen und jagdbehördlichen Maßnahmen sowie die Verpächter konnten offenbar seit Jahrzehnten keinen geeigneten Lösungsbeitrag liefern.

  • Es gilt deshalb auch für die Kreisgruppe Ahrweiler, den Neuaufbau der Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes aktiv zu unterstützen. In diesem Zusammenhang muss auch kritisiert werden, dass es die zuständigen Behörden gerade in den bekannten Brennpunkten, wozu der Rotwildbewirtschaftungsbezirk Ahrweiler-Mayen unzweifelhaft gehört, bis heute nicht geschafft haben, alle Hegegemeinschaften abzugrenzen und so deren Konstituierung zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Zielsetzung und Durchführung einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Rotwildhege verweist der LJV auf die im Jahr 2008 vereinbarten gemeinsamen Empfehlungen mit dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur „verantwortungsvollen Bewirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz". Der LJV unterstützt nach wie vor uneingeschränkt sämtliche darin getroffenen Situationsanalysen und Handlungsempfehlungen und fordert ihre Umsetzung.

  • Der LJV unterstützt ausdrücklich die Forderung, Wild nicht verhungern zu lassen! Diese Forderung besteht absolut unabhängig von Fragen der Lebensraumkapazität und der Höhe von Wildbeständen. Die Bewahrung vor Leiden ist unser unverhandelbarer Grund-satz der Jagdethik und gilt individuell für jedes Tier und zu jeder Zeit. Ein bewusstes Ver-hungern oder Verenden lassen von wildlebenden Tieren darf in einer zivilisierten Gesell-schaft und in einer von Menschenhand beeinflussten Kulturlandschaft unter keinen Um-ständen eine Handlungsoption sein! Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermit-teln, dass einerseits Naturwissenschaftler, Behörden und Naturschutzverbände dazu auf-rufen, Singvögel zu füttern oder für bestimmte Greifvögel – wie etwa den Rotmilan – aus Gründen des Artenschutzes konkrete Fütterungsmaßnahmen vorzusehen, und dass man andererseits Rot- oder Rehwild aus „ökologischen Gründen der natürlichen Selektion" qualvoll verenden lässt.

  • Die Fütterung ist Teil der Hegeverpflichtung und muss in Notzeiten schnell und wirksam genehmigt und wildbiologisch sinnvoll umgesetzt werden können. Sie trägt in der Notzeit entscheidend zur Verminderung von Fraßschäden des Wildes in Wald und Flur bei. Wie in den zuvor erwähnten gemeinsamen Empfehlungen vorgesehen, ist daher die Erarbeitung von koordinierten Fütterungsnotplänen für den Fall besonderer Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen eine zwingende Notwendigkeit. Die derzeitige gesetzliche Grund-lage der Fütterung ist nicht praktikabel. Im Rahmen der von der Landesregierung ange-kündigten – erneuten – Überarbeitung des Landesjagdgesetzes und der Fütterungsver-ordnung wird sich der LJV für eine pragmatischere und vor allem praxisgerechtere Regelung – u. a. für die generelle Zulassung von Heu als Erhaltungsfutter – einsetzen.

  • Der LJV fordert darüber hinaus – schon seit vielen Jahren – die Abschaffung, mindestens aber eine Flexibilisierung und fallweise Anpassung der rein formaljuristisch definierten Grenzen der Rotwildbewirtschaftungsbezirke. Auch diese Forderung ist in den bereits erwähnten gemeinsamen Empfehlungen festgeschrieben. Leider stößt der LJV in seinen zahlreichen, diesbezüglich geführten Gesprächen mit Vertretern der Grundeigentümer bis zum heutigen Tag immer wieder auf – oft rein ökonomisch begründete – Widerstände.

  • Der LJV lehnt einseitige, parteibezogene Kampagnen in seiner lokalen, regionalen und landesweiten Verbandsarbeit ebenso ab wie personenbezogene Angriffe in PR-Aktionen oder Anzeigen. Bedauerlicherweise würdigt die Initiative der Kreisgruppe Ahrweiler nicht die erzielten Verhandlungsergebnisse des LJV mit der Landesregierung. Denn im Rahmen intensiver Diskussionen konnte zum Beispiel bereits im Frühjahr erreicht werden, dass die ursprünglich im Entwurf der Landesjagdverordnung vorgesehene, tierschutzwidrige und rechtlich problematische Aufhebung der Schonzeit außerhalb der Hochwildbewirt-schaftungsbezirke wieder zurückgenommen wurde.