Landesjagdverband

Sankt Hubertus weist Jägern den WegAm 3. November gedenkt die Jägerschaft in Deutschland und anderen europäischen Städten ihres Schutzheiligen Sankt Hubertus.

Auch in Rheinland-Pfalz füllen sich im Spätherbst die Kirchen mit besonders vielen Jägern, die sich ihres Schutzpatrons in Gottesdiensten – den Hubertus-
messen – besinnen. Sankt Hubertus gilt als Schutzheiliger für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt. Der Legende nach war Hubertus, Pfalzgraf von Burgund (655 – 727 n. Chr.), anfangs kein Vorbild für die Jägerschaft.

Nach dem Tod seiner Frau im Kindsbett betäubte Hubertus seinen Schmerz mit weltlichen Vergnügungen und übte die Jagd rücksichtslos aus. Als ihm an einem Karfreitag ein kapitaler Hirsch begegnete, freute sich Hubertus zunächst über die sicher geglaubte Beute. Doch plötzlich leuchtete zwischen dem Geweih des Tieres ein Kruzifix auf, woraufhin Hubertus vor Ehrfurcht auf die Knie sank und Besserung gelobte.

Nach dieser Begegnung widmete er sein Leben der Kirche, was ihm später den Bischofssitz in Lüttich und die Heiligsprechung einbrachte. Zudem kann er als Begründer einer nachhaltigen und waidgerechten Jagd angesehen werden. Diese Leitlinie wird bis heute von den Jägerinnen und Jägern gelebt. Durch die Finanzierung von Arten- und Biotopschutzprojekten, die Hilfe bei der Seuchenbekämpfung sowie – darüber hinaus – durch weitere ehrenamtliche und soziale Dienstleistungen beweist die Jägerschaft ihr Engagement für den Naturschutz – ganz nach dem Vorbild von Sankt Hubertus.

Foto: DJV

 

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, möchte den Einsatz von Wildkameras verbieten lassen. Für Rechtsanwalt Klaus Nieding, Justitiar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV), ist dieser Vorstoß juristisch nicht haltbar.
„Wir teilen die Auffassung von Herrn Wagner in keinster Weise", betont Nieding. „Die Einschätzung, dass der gezielte Einsatz von Wildkameras an einer von Jägerinnen und Jägern eingerichteten Kirrung mit dem Datenschutzrecht (§ 6b BDSG) nicht vereinbar ist, kann in unseren Augen nur falsch sein. Eine Kirrung ist unserer Auffassung nach eine jagdliche Einrichtung, die einzig dem Anlocken des Wildes zum Zwecke der Erlegung dient. Daher handelt es sich bei dieser sehr kleinen und eng begrenzten Fläche um keinen öffentlich zugänglichen Raum", so Rechtsanwalt Nieding. Jagdliche Einrichtungen – wozu z.B. auch Hochsitze – sind Privatbesitz und dürfen nicht ohne weiteres betreten werden.

Kirrungen sind für die Jagd auf Wildschweine von großer Bedeutung, da an solchen Lockstellen mehr als die Hälfte aller Wildschweine erlegt werden. Die sich in Jagdrevieren im Einsatz befindlichen Wildkameras dienen nahezu ausschließlich der Beobachtung von Wildtieren, die solche Plätze aufsuchen. Wildkameras fördern eine tierschutzgerechte Bejagung, da durch die Vorselektion auf Fotos beispielsweise die Rottenstruktur bereits in Ruhe studiert und das richtige Stück zur Bejagung ausgesucht werden kann. „Wildkameras sind zur Populationskontrolle insgesamt geeignet und ein effektives Instrument zur Bejagung von Wildschweinen", betont der LJV-Justitiar.

Kirrungen – und damit auch Wildkameras – werden von Jägerinnen und Jägern an solchen Plätzen angebracht, an denen die Wahrscheinlichkeit am geringsten ist, dass Waldbesucher diese Waldflächen betreten und somit vor die Linse geraten. Die in Wildkameras verwendete Technik ist mittlerweile so fortgeschritten, dass eine automatische Anonymisierung von Personen auf Bildern und Videosequenzen möglich ist. „Ein quasi ‚Totalverbot' von Wildkameras ohne jegliche Differenzierung ist daher bereits rechtwidrig", sagt Klaus Nieding. Leidtragende eines Verbots dieser Hilfsmittel wären nicht zuletzt die Landwirte, da der mit einer erschwerten Jagd einhergehende Anstieg der Wildschweinpopulation zu noch größeren Schäden auf ihren Feldern führen würde.

In den Dämmerungsstunden machen sich viele Wildtiere auf die Nahrungssuche. Wenn aufgrund der Zeitumstellung am 27. Oktober Wildschwein und Co. auf den Berufsverkehr treffen, erhöht sich die Wildunfall-Gefahr.

image003Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) ruft Autofahrer auf, besonders zu dieser Jahreszeit sehr vorausschauend zu fahren. Der gefährliche Mix aus Dunkelheit und nassen Straßen kann zu gravierenden Unfällen mit Wildtieren führen. Grundsätzlich gilt es, die Warnzeichen „Achtung Wildwechsel" ernst zu nehmen. Angepasste Geschwindigkeit kann vor Wildunfällen schützen.

In Rheinland-Pfalz kam es im Jahr 2012 zu 22.280 Unfällen mit Wildtieren. Dabei wurden 224 Menschen verletzt und zwei getötet. Im Bemühen, Wildunfälle zu verhindern und die Sicherheit von Mensch und Tier zu steigern, startete der LJV im Februar 2013 ein Feldversuch in seinem Lehrrevier bei Bad Kreuznach. Auf einer Gesamtstrecke von rund fünf Kilometern installierte der LJV in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität sogenannte Wildwarnreflektoren.

Durch eine spezielle, blaue Reflektorfolie wird das Scheinwerferlicht nahender Fahrzeu-ge Richtung Wald und Feld abgelenkt. Die meisten Wildtiere nehmen die Farbe Blau als Signalfarbe wahr. Durch das reflektierende Licht sollen die Wildtiere vor heranfahrenden Fahrzeugen gewarnt und vom Überqueren der Straße abgehalten werden. Die Zahl der Wildunfälle in dem Versuchsgebiet belief sich im Jahr 2012 auf zehn gemeldete Kollisionen mit freilebenden Tieren – die Dunkelziffer der nichtgemeldeten Unfälle könnte durchaus höher sein.

Auch der Deutsche Jagdverband (DJV) führt mit dem ADAC in einem Gemeinschaftsprojekt Untersuchungen zur Wildunfallverhütung durch. Wie die Zwischenbilanz des vierjährigen Forschungsprojekts zeigt, konnte durch den Einsatz von Duftzäunen und blauen Reflektoren die Zahl der Wildunfälle örtlich um bis zu 80 Prozent reduziert werden. Erprobt werden die Präventionsmaßnahmen an 25 Versuchsstrecken in Schleswig-Holstein, an denen besonders oft Wildunfälle passieren.