Landesjagdverband

Laut einer Meldung vom SWR und der dpa fordern NABU und BUND die grundsätzliche Einstellung der Jagd im geplanten rheinland-pfälzischen Nationalpark im Hunsrück. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) hält diese Forderung für unrealistisch.

„Auch im geplanten Nationalpark im Hunsrück muss flächendeckend gejagt werden", stellt LJV-Pressereferent Günther D. Klein fest. „Es gilt, eine Überpopulation von Wildtieren zu vermeiden, um die gewünschte Waldentwicklung zu sichern, und die Gefahr von Wildseuchen und Wildschäden an den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu vermeiden", so Klein. Die rheinland-pfälzische Jägerschaft wird ein fachlich fundiertes Wildtiermanagement im Nationalpark zu ihrer Sache machen und mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten", betont der LJV. Das Schutzziel des Nationalparks und die Zusammenarbeit der Naturschutzverbände dürfen nicht durch einseitige und realitätsferne Forderungen gefährdet werden.

Befremdend ist die Aussage eines BUND-Sprechers gegenüber dem SWR, in der er die Jagd im geplanten Nationalpark durch „Experten" fordert. „Wer sollen diese Experten sein, von denen der BUND spricht", fragt der LJV. „Alle Jäger haben eine fundierte, staatlich anerkannte Ausbildung absolviert, die aufgrund des hohen Anspruchs an ein breites Wissen über die Abläufe in der Natur auch das ‚grüne Abitur' genannt wird", betont Klein.

Auch die Aussage von NABU und BUND, der klassischen Jagd gehe es „vor allem um Trophäen" weist Pressereferent Klein strikt zurück. „Diese beiden Naturschutzverbände bedienen mit solch einer Aussage Vorurteile und reißen ideologische Gräben auf, die eigentlich seit langer Zeit durch gemeinsame Aktionen zum Wohle der Natur zugeschüttet waren", zeigt sich Klein enttäuscht. „Jagd ist nachhaltiges Wildtiermanagement. Eigentlich sollte das unseren Partnern von NABU und BUND längst klar sein, genauso wie wir Jäger wissen, dass die Jagd im Nationalpark im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln ist."

Wolfgang Sehnert ist neuer Landesmeister aller Klassen im jagdlichen Schießen. Mit 345 von maximal 350 möglichen Punkten konnte er sich gegen eine starke Konkurrenz durchsetzen. Der Wettkampf fand am 13. und 14. Juli 2013 in Kastellaun statt.

Unter den rund 100 besten Jagdschützen in Rheinland-Pfalz bewies der 59-jährige aus Pirmasens in der Pfalz das zielsicherste Auge und die ruhigste Hand in der Gesamtwertung. Knapp dahinter landeten Martin Führer aus Neustadt an der Weinstraße (328 Punkte) und Udo Zimmer aus Hohenöllen im Kreis Kusel (326 Punkte) auf die Plätze zwei und drei. Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV), gratulierte den Siegern zu den hervorragenden Schießleistungen und übergab ihnen die Medaillen.

Die Schützen müssen in den Disziplinen Büchse und Flinte gegeneinander antreten. Beim Büchsenschießen sind jeweils fünf Schüsse auf Rehbock-, Überläufer- (Wildschwein) und Fuchsscheibe sowie auf die flüchtige „Überläuferscheibe“ abgeben. Hier sind maximal 200 zu erreichen. Die Flinte-Disziplin umfasst die Teildisziplinen Skeet und Trap, wobei insgesamt 30 Flugscheiben getroffen und damit maximal 150 Punkte erreicht werden können.

Das jagdliche Schießen dient der Übung und Förderung in der Fertigkeit beim Umgang mit den Waffen, die bei der Jagdausübung geführt werden. Die ethisch und gesetzlich verankerten Grundsätze des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit fordern von jedem Jäger, das Wild so zu erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben. Daneben sind bei der Jagdausübung die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu beachten, damit bei der Handhabung der Waffen niemand gefährdet wird. Eine regelmäßige Teilnahme am jagdlichen Schießen führt dazu, dass jeder Jäger diesen Forderungen in steigendem Maße entspricht.


Pressemitteilung (26.06.2013)

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) – vertreten durch das LJV-Präsidium – nimmt zur Initiative „www.Jagd-AW-Kämpf-mit.de" der LJV-Kreisgruppe Ahrweiler sowie zur Pressemeldung der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Ulrike Höfken vom 4. Juni 2013 wie folgt Stellung:

  • Die LJV-Kreisgruppe Ahrweiler und viele Jägerinnen und Jäger in der Region zeichnen sich durch ein besonderes Engagement für die Jagd, aktive Öffentlichkeitsarbeit und ideenreiche Initiativen zur Durchsetzung überwiegend lokaler Interessen aus. Der LJV be-grüßt ausdrücklich, die Bereitschaft von Kreisgruppen und Mitgliedern, sich öffentlich und kritisch zu äußern und tritt für Meinungsfreiheit – auch gegenüber abweichenden Positi-onen zur Jagdpolitik von Landesregierung und LJV-Präsidium – ein.

  • Will man die Akzeptanz und Auseinandersetzung mit kritischen Positionen und Verände-rungen erreichen, muss eine fachlich stimmige und glaubwürdige Argumentation vorlie-gen, die auch Antworten auf Gegenargumente gibt. Deshalb muss in der Agenda der Kreisgruppe Ahrweiler und insbesondere in der Zielsetzung der Jagenden in wildreichen Pachtrevieren die Anpassung des Rotwildbestandes an die vorhandene Lebensraumka-pazität sowie eine biologisch sinnvolle Alters- und Geschlechterstruktur ganz oben stehen. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die in Verantwortung der Jägerschaft und in der Region selbst formulierten Ziele trotz vorliegender Konzepte und Handlungs-empfehlungen insbesondere in den Hauptvorkommensgebieten des Rotwildes im Raum Ahrweiler bisher in keiner Weise erreicht wurden. Aber auch die staatlichen, forstfiskali-schen und jagdbehördlichen Maßnahmen sowie die Verpächter konnten offenbar seit Jahrzehnten keinen geeigneten Lösungsbeitrag liefern.

  • Es gilt deshalb auch für die Kreisgruppe Ahrweiler, den Neuaufbau der Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes aktiv zu unterstützen. In diesem Zusammenhang muss auch kritisiert werden, dass es die zuständigen Behörden gerade in den bekannten Brennpunkten, wozu der Rotwildbewirtschaftungsbezirk Ahrweiler-Mayen unzweifelhaft gehört, bis heute nicht geschafft haben, alle Hegegemeinschaften abzugrenzen und so deren Konstituierung zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Zielsetzung und Durchführung einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Rotwildhege verweist der LJV auf die im Jahr 2008 vereinbarten gemeinsamen Empfehlungen mit dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur „verantwortungsvollen Bewirtschaftung des Rotwildes in Rheinland-Pfalz". Der LJV unterstützt nach wie vor uneingeschränkt sämtliche darin getroffenen Situationsanalysen und Handlungsempfehlungen und fordert ihre Umsetzung.

  • Der LJV unterstützt ausdrücklich die Forderung, Wild nicht verhungern zu lassen! Diese Forderung besteht absolut unabhängig von Fragen der Lebensraumkapazität und der Höhe von Wildbeständen. Die Bewahrung vor Leiden ist unser unverhandelbarer Grund-satz der Jagdethik und gilt individuell für jedes Tier und zu jeder Zeit. Ein bewusstes Ver-hungern oder Verenden lassen von wildlebenden Tieren darf in einer zivilisierten Gesell-schaft und in einer von Menschenhand beeinflussten Kulturlandschaft unter keinen Um-ständen eine Handlungsoption sein! Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermit-teln, dass einerseits Naturwissenschaftler, Behörden und Naturschutzverbände dazu auf-rufen, Singvögel zu füttern oder für bestimmte Greifvögel – wie etwa den Rotmilan – aus Gründen des Artenschutzes konkrete Fütterungsmaßnahmen vorzusehen, und dass man andererseits Rot- oder Rehwild aus „ökologischen Gründen der natürlichen Selektion" qualvoll verenden lässt.

  • Die Fütterung ist Teil der Hegeverpflichtung und muss in Notzeiten schnell und wirksam genehmigt und wildbiologisch sinnvoll umgesetzt werden können. Sie trägt in der Notzeit entscheidend zur Verminderung von Fraßschäden des Wildes in Wald und Flur bei. Wie in den zuvor erwähnten gemeinsamen Empfehlungen vorgesehen, ist daher die Erarbeitung von koordinierten Fütterungsnotplänen für den Fall besonderer Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen eine zwingende Notwendigkeit. Die derzeitige gesetzliche Grund-lage der Fütterung ist nicht praktikabel. Im Rahmen der von der Landesregierung ange-kündigten – erneuten – Überarbeitung des Landesjagdgesetzes und der Fütterungsver-ordnung wird sich der LJV für eine pragmatischere und vor allem praxisgerechtere Regelung – u. a. für die generelle Zulassung von Heu als Erhaltungsfutter – einsetzen.

  • Der LJV fordert darüber hinaus – schon seit vielen Jahren – die Abschaffung, mindestens aber eine Flexibilisierung und fallweise Anpassung der rein formaljuristisch definierten Grenzen der Rotwildbewirtschaftungsbezirke. Auch diese Forderung ist in den bereits erwähnten gemeinsamen Empfehlungen festgeschrieben. Leider stößt der LJV in seinen zahlreichen, diesbezüglich geführten Gesprächen mit Vertretern der Grundeigentümer bis zum heutigen Tag immer wieder auf – oft rein ökonomisch begründete – Widerstände.

  • Der LJV lehnt einseitige, parteibezogene Kampagnen in seiner lokalen, regionalen und landesweiten Verbandsarbeit ebenso ab wie personenbezogene Angriffe in PR-Aktionen oder Anzeigen. Bedauerlicherweise würdigt die Initiative der Kreisgruppe Ahrweiler nicht die erzielten Verhandlungsergebnisse des LJV mit der Landesregierung. Denn im Rahmen intensiver Diskussionen konnte zum Beispiel bereits im Frühjahr erreicht werden, dass die ursprünglich im Entwurf der Landesjagdverordnung vorgesehene, tierschutzwidrige und rechtlich problematische Aufhebung der Schonzeit außerhalb der Hochwildbewirt-schaftungsbezirke wieder zurückgenommen wurde.